Unterrichtsstart nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

wir werden am Montag, 12.04.2021 wieder mit dem Präsenzunterricht für die Gruppe 1 starten. Die Kinder der Gruppe 2 bekommen auf dem üblichen Weg Aufgaben für das „Lernen zu Hause“. Wie Sie der letzten News und dem Brief des Kultusministers (siehe unten) entnehmen konnten/können, ist für die Teilnahme am Unterricht und der Notbetreuung ein negativer Schnelltest verpflichtend.

Die Klassenlehrer werden Ihnen bis zum 1. Präsenztag Ihres Kindes einen Test zukommen lassen. Wie und wann dies geschehen wird, erfahren Sie morgen oder übermorgen direkt vom Klassenlehrer Ihres Kindes.

Sollten Sie nicht an den verpflichtenden Selbststest teilnehmen wollen, können Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen. Den Antrag hierzu finden Sie auf der Homepage (siehe Link).

Mit freundlichem Gruß

Sonja Sons (kommissarische Schulleiterin)

Information zur Testpflicht (Dieses Schreiben müssen Sie nicht audrucken. Sie erhalten es mit dem 1. Tespaket über den Klassenlehrer.)

Befreiung von Präsenzpflicht

Hannover, 01. April 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in der letzten Woche haben viele Schülerinnen und Schüler erste Erfahrungen mit Selbsttests gemacht. Wir haben in den Schulen nachgefragt, wie diese „Test-Woche“ gelaufen ist. Auch viele Eltern haben sich gemeldet und uns ihre Meinung mitgeteilt. Vielen Dank dafür!

Die Rückmeldungen zeigen eindeutig: Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen wünschen sich, dass die Testungen zu Hause stattfinden. Diesen Wunsch nehmen wir sehr ernst. Nach den Osterferien wird deshalb regelmäßig – wenn ausreichend Tests verfügbar sind zweimal pro Woche – vor Schulbeginn zu Hause getestet. Ihr Kind erhält die Testpackungen in der Schule und testet sich an den vorgegebenen Tagen morgens selbst. Weitere Informationen finden Sie auf dem Blatt „Selbsttests zu Hause“. (siehe Link)

Diese Tests sind jedoch ab sofort verpflichtend und nicht mehr freiwillig, nur so kann noch mehr Sicherheit in der Schule erreicht werden. Ohne negatives Testergebnis kann ihr Kind nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen.
Eine Testpflicht zu Hause führt aus rechtlichen Gründen dazu, dass auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben werden muss. Das bedeutet, Sie können Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden, wenn Sie das wünschen. (Antrag => siehe Link)

Die Schule Ihres Kindes wird Ihnen noch mitteilen, wie der Start nach den Osterferien geregelt wird. Es kann sein, dass der erste Tag nach den Ferien (Montag, 12.04.2021) nur zum Abholen der Testpackungen genutzt wird und der Unterricht erst am Dienstag beginnt.
Bitte unterstützen Sie Ihr Kind dabei, die Selbsttests zuverlässig durchzuführen. Sie leisten damit einen weiteren wichtigen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie.

Wenn sich alle regelmäßig testen, hilft das dabei, Infektionen zu entdecken und weitere Ansteckungen zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und frohe Ostern!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer
Kultusminister